Allgemeines

Hilfsbereitschaft und Offenheit, Einsatzbereitschaft und Leistungswille sowie Höflichkeit, Toleranz und Fairness sind für den guten Umgang so vieler Menschen miteinander entscheidend. Verhaltensweisen, die das Bild unserer Schule in der Öffentlichkeit negativ gestalten und den Normen menschlichen Zusammenlebens widersprechen, vermeiden wir. Für das Gelingen der Schulgemeinschaft der Gesamtschule „Peter Joseph Lenné“ tragen wir alle Verantwortung.

  1. Öffnungszeiten:
    • Das Schulgebäude wird um 6.50 Uhr geöffnet und schließt 18.00 Uhr bzw. nach Abschluss der letzten schulischen Maßnahme. Gäste melden sich nach Betreten des Schulgeländes im Sekretariat an.
  2. Unterricht:
    • Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte erscheinen zu allen Unterrichtsstunden pünktlich, um einen ordnungsgemäßen Unterricht zu gewährleisten. Sollte die unterrichtende Lehrkraft 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erschienen sein, informieren die Klassensprecher die Schulleitung.
  3. Verhalten in den Pausen, in Frei- und Ausfallstunden:
    • In den großen Pausen stehen der Sekundarstufe I der vordere und hintere Hof als Aufenthaltsbereiche zur Verfügung. Für die Sekundarstufe II stehen zusätzlich die Aufenthaltsbereiche im Schulgebäude zur Verfügung. Wetterbedingte Ausnahmen werden durch die SL festgelegt.
    • Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 – 9 dürfen das Schulgelände nicht verlassen. (Eine Ausnahme gilt für den Mehrzweckraum.)
    • Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 dürfen mit einer entsprechenden Genehmigung, die eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten voraussetzt, das Schulgelände verlassen.
    • Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II dürfen das Schulgelände verlassen.
  4. Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit:
    • Jeder Schüler und jede Schülerin hat Anrecht auf einen sauberen Arbeitsplatz.
    • Der Umgang mit dem Schulinventar bzw. mit Schulmaterialien erfolgt sorgsam.
    • Alle am Schulleben Beteiligten achten auf ein Höchstmaß an Ordnung und Sauberkeit.
    • Durch die jeweiligen letzten Raumnutzer werden die Stühle hochgestellt und alle Fenster fest verschlossen.
    • Wir verzichten auf jede Art von körperlicher und seelischer Gewalt.
    • Unfälle müssen unverzüglich einer Lehrkraft oder im Sekretariat gemeldet werden.
    • Das Mitbringen von nicht zum Unterricht gehörenden Gegenständen (auch Wertgegenständen) erfolgt auf eigenes Risiko. Bei Verlust erfolgt keine Haftung.
    • Alle technischen und elektronischen Geräte, die nicht zu den Lehr- und Lernmitteln gehören, sind auf dem Schulgelände abzuschalten und entweder in die Schultasche oder in eine signalabschirmende Handytasche zu legen. Über Ausnahmen entscheidet die Konferenz der Lehrkräfte.
    • Das Mitführen von Waffen jeglicher Art sowie von waffenähnlichen und gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich verboten.
    • Schulfremde haben in der Zeit des Schulbetriebes keinen Zutritt zum Schulgelände.
  5. Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum:
    • Der Konsum von Drogen sowie Alkohol ist grundsätzlich verboten.
    • Der Konsum von „Energydrinks“ ist auf dem Schulgelände untersagt.
    • Auf dem Schulgelände besteht generelles Rauchverbot.
  6. Handlungen im Katastrophenfall:
    • Siehe Alarmplan! (Aushang im Schulhaus sowie in allen Klassenräumen)
  7. Aushänge:
    • Sämtliche Aushänge von Informationen und Werbung sind durch die Schulleitung genehmigen zu lassen.

Unterrichtszeiten:

1. Block

  8.00 –   9.00

3. Stunde

  9.50 – 10.35

2. Block

10.45 – 12.15

3. Block

13.05 – 14.35

8. Stunde

14.40 – 15.25

4. Block

15.30 – 17.00