Peter-Joseph-Lenné-Gesamtschule

Gesamtschule Peter Joseph Lenné

Hausordnung

Hausordnung

Allgemeines

Hilfsbereitschaft und Offenheit, Einsatzbereitschaft und Leistungswille sowie Höflichkeit, Toleranz und Fairness sind für den guten Umgang so vieler Menschen miteinander entscheidend. Verhaltensweisen, die das Bild unserer Schule in der Öffentlichkeit negativ gestalten und den Normen menschlichen Zusammenlebens widersprechen, vermeiden wir. Für das Gelingen der Schulgemeinschaft der Peter-Joseph-Lenné-Gesamtschule tragen wir alle Verantwortung.

  1. Öffnungszeiten:
    • Das Schulgebäude wird um 6.50 Uhr geöffnet und schließt 18.00 Uhr bzw. nach Abschluss der letzten schulischen Maßnahme.
  2. Unterricht:
    • Schüler und Lehrer erscheinen zu allen Unterrichtsstunden pünktlich, um einen ordnungsgemäßen Unterricht zu gewährleisten. Sollte der unterrichtende Lehrer 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erschienen sein, informiert der Klassensprecher die Schulleitung.
  3. Verhalten in den Pausen, in Frei- und Ausfallstunden:
    • In den Pausen stehen neben den Schulgebäuden der vordere und hintere Hof als Aufenthaltsbereiche zur Verfügung. (Ausnahmeregelungen bestehen für den Aufenthalt in den Fachräumen.)
    • Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 - 9 dürfen das Schulgelände nicht verlassen. (Eine Ausnahme gilt für den Mehrzweckraum.)
    • Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 dürfen mit einer entsprechenden Genehmigung, die eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten voraussetzt, das Schulgelände verlassen.
    • Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II dürfen das Schulgelände verlassen.
  4. Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit:
    • Jeder Schüler hat Anrecht auf einen sauberen Arbeitsplatz.
    • Der Umgang mit dem Schulinventar bzw. mit Schulmaterialien erfolgt sorgsam.
    • Alle am Schulleben Beteiligten achten auf ein Höchstmaß an Ordnung und Sauberkeit.
    • Durch die jeweiligen letzten Raumnutzer werden die Stühle hochgestellt und alle Fenster fest verschlossen.
    • Wir verzichten auf jede Art von körperlicher und seelischer Gewalt.
    • Unfälle müssen unverzüglich einer Lehrkraft oder im Sekretariat gemeldet werden.
    • Das Mitbringen von nicht zum Unterricht gehörenden Gegenständen (auch Wertgegenständen) erfolgt auf eigenes Risiko. Bei Verlust erfolgt keine Haftung.
    • Alle technischen und elektronischen Geräte, die nicht zu den Lehr- und Lernmitteln gehören, sind während des Unterrichts abzuschalten und in die Mappe zu legen.
    • Schulfremde haben in der Zeit des Schulbetriebes keinen Zutritt zum Schulgelände.
  5. Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum:
    • Der Konsum von Drogen sowie Alkohol ist grundsätzlich verboten.
    • Auf dem Schulgelände besteht generelles Rauchverbot.
  6. Handlungen im Katastrophenfall:
    • Siehe Alarmplan! (Aushang im Schulhaus sowie in allen Klassenräumen)
  7. Aushänge:
    • Sämtliche Aushänge von Informationen und Werbung sind durch die Schulleitung genehmigen zu lassen.